Ein Teil der Musikschulbeiträge werden von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde an die Eltern zurückerstattet.
Einzelunterricht – Hauptfach
Gruppenunterricht – Hauptfach
Kursfach
Tarife für nicht förderungswürdige schülerinnen
(geboren vor dem 08.09.2001)
Die Musikschulbeiträge werden halbjährlich vom Schulerhalter „1. Steirische Blasmusikschule“ vorgeschrieben