Ein Teil der Musikschulbeiträge werden von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde an die Eltern zurückerstattet.
Einzelunterricht – Hauptfach

Gruppenunterricht – Hauptfach


Kursfach

Tarife für nicht förderungswürdige schülerinnen

(geboren vor dem 08.09.2001)
Die Musikschulbeiträge werden halbjährlich vom Schulerhalter „1. Steirische Blasmusikschule“ vorgeschrieben