Ein Teil der Musikschulbeiträge werden von der jeweiligen  Wohnsitzgemeinde an die Eltern zurückerstattet.

Einzelunterricht – Hauptfach

Gruppenunterricht – Hauptfach

Kursfach

Tarife für nicht förderungswürdige schülerinnen

(geboren vor dem 08.09.2001)

Die Musikschulbeiträge werden halbjährlich vom Schulerhalter „1. Steirische Blasmusikschule“ vorgeschrieben